Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die spreadYourMind Werbeagentur UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Agentur“ genannt, konzipiert und realisiert Werbemaßnamen für On- und Offline-Medien. Die folgenden Geschäftsbedingungen sind dabei die Grundlage aller Angebote, Liefer- und Leistungsverträge sowie Rechnungen. Dabei findet ausschließlich das geltende bundesdeutsche Recht Anwendung. Abweichende Geschäftsbedingungen erlangen nur dann Gültigkeit, sofern diese von allen Vertragspartnern schriftlich bestätigt werden. Mit Vertragsabschluss erklären die Vertragspartner Ihr Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen und erklären darüber hinaus das Einverständnis zu diesen Geschäftsbedingungen für alle künftige Verträge, ohne diesen nochmals ausdrücklich zuzustimmen.
Leistungen
Die zu erbringenden Leistungen der Agentur ergeben sich aus dem übersandten Angebot sowie daran gebundene Leistungsaufstellungen, Lasten- oder Pflichtenhefte. Diese Leistungspflicht erlangt dann Gültigkeit, wenn Sie vom Auftraggeber gleichlautend schriftlich bestätigt wird. Grundsätzlich und sofern im Vertrag nicht anderslautend formuliert, umfasst die Leistung der Agentur Projektkonzeption, Projektplanung, Realisation/Produktion sowie Administration.
Künstlerische Freiheit
Der Agentur obliegt im Rahmen des Projektes und der im Angebot oder Pflichten-/Lastenheft definierten Parameter künstlerische Freiheit. In den Entwurfsphasen stehen dem Auftraggeber auf Wunsch bis zu zwei alternative Entwürfe zu. Darüber hinausgehende Entwürfe sind kostenpflichtig.
Urheberrecht
Sämtliche Erzeugnisse geistigen Ursprungs wie Konzepte, Layouts, Signets, Logos, Claims, Texte, Bildcompositionen, Programmiercodes und –fragmente, Scripte in Interpretersprachen etc, aber auch Zwischenstände und Halbzeugnisse, wie Skizzen, Roughs, Scribbles u.a. unterliegen dem Urheberrecht und sind ohne schriftliche Genehmigung der Agentur nicht außerhalb der im Projekt definierten Werke durch den Auftraggeber zu verwenden. Die Urheberrechte sind nicht übertragbar.
Angebote
Von der Agentur erstellte Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ihre Gültigkeit beträgt 30 Tage ab dem ausgewiesenen Angebotsdatum. Zur Auftragsvergabe bedarf es der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragsgeber/Vertragspartner. Über das Angebot und/oder daran gebundene Leistungsaufstellungen, Lasten- oder Pflichtenhefte hinaus gehende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung aller Vertragsparteien.
Vergütung
Basis der Berechnung sind die im Angebot sowie in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Nettopreise. Skonti und Rabatte bedürfen der gesonderten Ausweisungen und sind schriftlich zu bestätigen, sofern sie nicht Bestandteil des Angebots sind. Alle Preisangaben erfolgen in Euro, sofern nicht anders ausgewiesen. Der Rechnungsbetrag setzt sich aus der Summe der Nettosumme sowie der darauf fälligen Umsatzsteuer zusammen. Rechnungsstellungen ins EU-Ausland können auf Wunsch des Rechnungsempfängers auch nach dem „Reverse Charge“-Verfahren ohne ausgewiesene Umsatzsteuer erfolgen, wenn die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Steuerschuld der Umsatzsteuer geht damit auf dem Rechnungsempfänger über. Die Anwendung dieses Verfahrens muss der Agentur im Vorfeld schriftlich angezeigt werden und bedarf der schriftlichen Bestätigung.
Sofern in Angebot und Auftragsbestätigung nicht anders ausgewiesen, bilden bei Offline-Produktionen (in der Regel Druckerzeugnisse wie Flyer, Folder, Broschüren, Kataloge, Magazine, Plakate, Banner etc.) Idee/Konzept, Layout, Inhalte (Text und Bild) und Reinzeichnung eine Einheit. Für Online-Produktionen (in der Regel Internetseiten, Online-Shops, Web-Apps, Online-Programme etc.) bilden ebenfalls Idee/Konzept, Layout, Inhalt (Text und Bild) sowie die Realisation (Programmierung, technische Umsetzung) eine Einheit. Mit der Abnahme geht ein zeitlich und räumlich durch das Angebot/die Auftragsbestätigung definiertes Nutzungsrecht an der Einheit, nicht jedoch an einzelnen Elementen, an den Auftraggeber über. Sollten in Angebot und Auftragsbestätigung kein Nutzungsrecht definiert sein, so gilt dieses als zeitlich und räumlich ohne Beschränkung für die Einheit, nicht jedoch für einzelne Elemente, erteilt.
Aufträge werden, sofern in Angebot und Auftragsbestätigung nicht anders ausgewiesen, nur in der gesamten Einheit erfüllt.
Nicht in Angeboten/Auftragsbestätigungen erfasste Leistungen werden nach der zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe gültigen Preisliste der Agentur abgerechnet. Vereinbarte Nebenleistungen wie Mediakosten, Druckereikosten oder Lizenzkosten für Software oder Bildmaterial gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Sollte der Auftraggeber den erteilten Auftrag gegenüber der Agentur stornieren, so bedarf es der schriftlichen Bestätigung seitens der Agentur. Sofern die Agentur Ihre Einwilligung erklärt, so steht ihr das Recht zu, zusätzlich zu den bis dato erbrachten Leistungen eine Stornogebühr in Höhe von 50% der noch nicht abgerechneten Leistungen zu berechnen.
Mit der Auftragsbestätigung bevollmächtigt der Auftraggeber die Agentur, namens und für Rechnung des Auftraggebers für die Produktion des Werks notwendige Fremdleistungen, beispielsweise die Erstellung von Druckerzeugnissen, zu beauftragen. Zugleich verpflichtet sich der Auftraggeber, die Agentur von sämtlichen aus diesem Vertrag resultierenden Verbindlichkeiten zu entbinden.
Zahlungsbedingungen
Die Berechnung der erbrachten Leistung erfolgt, sofern in Angebot und Auftragsbestätigung nicht anders formuliert, bei Lieferung der Leistung oder des Werkes. Die Vergütung ist binnen 8 Tagen noch erhalt der Rechnung fällig und bargeldlos auf das in der Rechnung definierte Konto zu überweisen. Sollte es aufgrund der Projektgröße notwendig sein, so behält sich die Agentur die Forderung von Abschlägen oder Teilvergütungen vor. Dies gilt insbesondere bei Projekten mit einer Projektdauer von mehr als einem Monat, respektive bei Projekten mit finanzieller Vorleistung seitens der Agentur (beispielsweise größere Druckauftrage, Mediakosten, etc.).
Die Teilvergütung erfolgt dann wahlweise zum Monatsende, bei durch den Kunden abgenommenen Teilleistungen (beispielsweise nach Freigabe von Layouts) oder in frei definierten Chargen. Die Zahlungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung und werden von der Agentur im Angebot sowie seitens des Auftraggebers in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
Eigentumsvorbehalt
Die von der Agentur erbrachten Leistungen, gelieferte Waren (auch Software) sowie die Nutzungs- und Verwertungsrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in deren Eigentum und gelten als Sicherung der offenen Forderungen. Die Weiterveräußerung ist bis zur vollständigen Bezahlung untersagt, sofern in Angebot und Auftragsbestätigung keine anderwärtige Regelung getroffen wurde. Sollte ein Dritter Zugriff auf die vorbehaltene Leistung, Ware oder Nutzungsrechte nehmen, so ist dieser unverzüglich über den Eigentumsvorbehalt seitens der Agentur zu informieren. Ebenso ist zeitgleich die Agentur über die versuchte Zugriffnahme zu informieren.
Zahlungsverzug
Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung zum genannten Zahlungsziel in Verzug, so ist die Agentur nach erfolgter schriftlicher Mahnung und einer damit korrespondierenden Frist in Höhe von 14 Tagen zum sofortigen Vertragsrücktritt berechtigt. Tritt dieser Fall ein, so werden sämtliche Forderungen der Agentur aus dem ursprünglichen Vertrag vollumfänglich sofort fällig. Weiterhin behält sich die Agentur für den Fall eines kurzfristigen Zahlungsverzugs eine Leistungs- und Lieferstopp vor.
Wird während der Vertragslaufzeit der Auftraggeber zahlungsunfähig oder wird über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein beantragtes Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt, so berechtigt das die Agentur zum sofortigen, fristlosen Vertragsrücktritt.
Recht
Für die rechtliche Zulässigkeit der entwickelten und umgesetzten Werke übernimmt die Agentur keine Gewähr, ist allerdings um Einholung und Einhaltung aller gesetzlichen Richtlinien bemüht.
Haftung
Die Agentur versichert, Ihr übertragene Aufgaben im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit größter Sorgfalt auszuführen. Diese Sorgfalt beinhaltet auch den vertraulichen Umgang mit vom Auftraggeber überstellten Daten, Texten, Bildern und sonstigen Informationen. Diese werden nur in dem zur Erfüllung des Auftrages notwendigen Maße verwendet. Die Weitergabe an Dritte erfolgt ebenfalls nur in dem zur Erfüllung des Auftrags notwendigen Maße. Der Auftraggeber wird im Vorfeld darüber in Kenntnis gesetzt.
Die Agentur haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder aufgrund grober Fahrlässigkeit entstehen. Schadensersatz, der über den Materialwert hinaus geht, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern die Agentur notwendige Leistungen hinzukauft, bespielsweise die Erstellung von Druckerzeugnissen, so stellen die jeweiligen Produzenten keine Erfüllungsgehilfen der Agentur da, sondern Handeln in eigener Verantwortung.
Mit der schriftlichen oder mündlichen Produktionsfreigabe von vorgelegten Korrekturabzügen in analoger oder digitaler Form durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die formale als auch inhaltliche Richtigkeit und entbindet die Agentur von eventuellen Haftungen.
Mit der Auftragsbestätigung erklärt der Auftraggeber, die für das projektierte Werbemittel benötigten Nutzungsrechte an den von ihm zur Verwendung gestellten Daten (eigene und fremde Logos, Texte, Claims, Bilder etc.) zu besitzen. Weiterhin erklärt er rechtsverbindlich, die Agentur vollumfänglich klaglos zu halten und sämtliche Kosten, die durch eine Rechteverletzung seinerseits der Agentur entstehen können, zu erstatten.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der von ihr erstellten Werke (Schutz vor Plagiat). Die Prüfung insbesondere der markenrechtlichen Schutzmöglichkeiten obliegen dem Auftraggeber. Gleichwie geartete Beanstandungen sind unmittelbar, spätestens am 10 auf den Liefertermin folgenden Tag schriftlich der Agentur vorzulegen. Nach dieser Frist gilt das Werk als mangelfrei ausgeliefert, eine Beanstandung ist dann nicht mehr möglich.
Im Falle eines berechtigten und fristgerecht angemeldeten Mangels entscheidet die Agentur zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung. Bis zur Klärung und Nachbesserung oder Ersatzlieferung darf das Werk durch den Auftraggeber nicht benutzt werden.
Die Agentur garantiert weder die Vollständigkeit noch die Rechtssicherheit für von Ihr erstellte Werke, insbesondere Internetseiten, Onlineshops oder vergleichbare digitale Werke. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Bestimmungen der DSGVO. Für Verstöße im Sinne des Datenschutzrechtes und andere ist der Auftraggeber als Webseitenbetreiber. Die von der Agentur erstellten rechtlichen Pflichtangaben wie Impressum, Haftungsausschluss und Datenschutzerklärung stellen keine eine Rechtsberatung dar und sind vom Auftraggeber auf ihre Rechtssicherheit zu überprüfen.
Farbliche Reproduktion/Farbverbindlichkeit
Für Offline-Medien wie beispielsweise Druckerzeugnisse in den Produktionsverfahren Offsetdruck, Digitialdruck, Large Formate Printing (Großformatdruck) etc. kann die verbindliche Reproduktion von Vorlagen (Bilder, Fotos, Grafiken) nicht durch die Agentur gewährleistet werden. Insbesondere durch den Auftraggeber selbst erstellte Farbausdrucke werden nicht als farbverbindlich anerkannt.
Ebenso kann für die farbverbindliche Reproduktion von Vorlagen in Online-Medien aufgrund der unterschiedlichen Display-Technologien keine Gewähr übernommen werden.
Vertragsänderungen
Änderungen an laufenden Projekten/Verträgen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Agentur. Dies gilt insbesondere für Änderungswünsche nach erfolgter Freigabe einzelner Halbzeugnisse wie Layouts etc. Sofern nicht anders vereinbart, gelten für die zusätzlich beauftragten Arbeiten die aktuelle Preisliste der Agentur oder diese werden gemäß der aktuellen Preisliste nach Aufwand berechnet.
Referenzen
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erhält die Agentur mit der Auftragsbestätigung das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die erstellten Werke unentgeltlich zur Eigenwerbung zu verwenden. Zudem erteilt der Auftraggeber der Agentur das Recht, ihn ebenfalls unentgeltlich namentlich im Rahmen der Eigenwerbung zu benennen. Dies gilt insbesondere für die Internet-Präsenz der Agentur sowie Broschüren, Flyer, PowerPoint-Präsentationen etc.